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Auffahrunfall § Gesetzliche Grundlagen, Schuldfrage & mehr

Manchmal geht es schneller, als man reagieren kann: Der Vordermann bremst und man selbst rutscht mit seinem Auto auf das vor einem fahrende und es kommt zu einem Auffahrunfall. Ein klassischer Auffahrunfall passiert meist aufgrund der Nichteinhaltung eines genügenden Abstandes – besonders bei rutschiger Strasse oder schlechten Sichtverhältnis kann dies manchmal übel ausgehen. Doch nicht immer hat bei einem Auffahrunfall nur der Hintermann Schuld.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für die Schuldfrage beim Auffahrunfall bietet zum einen das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Dort heisst es in Absatz 34: „Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren.“ Das Nichteinhalten eines genügenden Abstandes ist hier also als unrechtmässig anzusehen. Dieser Grundsatz ist ebenfalls in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) zu finden. In Artikel 12 lautet er: „Der Fahrzeugführer hat beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann.“Damit ist auch abgedeckt, dass unvorhersehbare Situationen in der Abschätzung des Fahrzeugführers liegen.

Pflichten bei einem Auffahrunfall

Rechtlich wird der Auffahrunfall wie jeder andere Unfall auch behandelt: Generell besteht bei jedem Auffahrunfall die Pflicht, den Unfallort zu sichern, sich über die Lage einen Überblick zu verschaffen und bei Personenschäden die Polizei zu informieren. Wenn Sie die Schuldfrage vor Ort selbst klären können und es sich ausschliesslich um einen Blechschaden handelt, können Sie sich vielleicht auch selbst einigen.

Das sind die häufigsten Ursachen bei einem Auffahrunfall

Hierbei ist es wichtig, sich beide Unfallbeteiligte einmal zu betrachten, denn sowohl für den vorderen als auch den hinteren Lenker gibt es bestimmte Ursachen, die zu Auffahrunfällen führen können. Der vordere Lenker kann beispielsweise einen Auffahrunfall durch den Hintermann vermeiden, wenn er nicht abrupt bremst oder bei seinem Fahrverhalten nicht vorausschauend, sondern auch „rückschauend“ fährt. Der hintere Lenker hat oftmals nicht mehr die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen, wenn er bei Nichteinhaltung eines genügenden Abstandes hinter dem Vordermann hinterherfährt. Dies ist besonders in der „Rush-Hour“ mit viel Verkehr eine vielfach unterschätzte Gefahr. Vielleicht ist er auch abgelenkt oder unaufmerksam, beispielsweise durch das Handy am Steuer.

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Wer trägt die Schuld bei einem Auffahrunfall?

Nun könnte von dem Grundsatz ausgegangen werden, „wer auffährt, hat Schuld.“ Tatsächlich besteht im allgemeinen Verkehrsrecht der Grundsatz, dass der hintere Lenker grundsätzlich die Verantwortung für einen Auffahrunfall trägt. Denn die Gesetzeslage ist hier eindeutig definiert: Wird kein ausreichender Abstand zum Vordermann eingehalten, hat der hintere Lenker die Schuld. Doch es gibt Ausnahmen von diesem Grundsatz. Bremst beispielsweise das vordere Auto ohne ersichtlichen, vorhersehbaren Grund ab und es kommt infolgedessen zu einem Auffahrunfall, trifft den hinteren Lenker nur bedingt die volle Schuld. Dies gilt ebenso, wenn der vordere Fahrer wegen höherer Gewalt abrupt bremsen muss (beispielsweise, wenn ein Baum auf die Strasse fällt) oder der Vordermann absichtlich bremst, um den Hintermann „auszubremsen“ (Schikanestopp).

Was ist, wenn die Schuldfrage nicht vor Ort zu klären ist?

Wenn Sie einen Auffahrunfall verursacht haben, Sie sich aber sicher nicht, dass dies nicht aufgrund der Nichteinhaltung eines genügenden Abstandes passiert ist, rufen Sie die Polizei. Bestehen Sie darauf, dass der Unfallhergang vor Ort aufgenommen wird und ein Protokoll erstellt wird, in dem die Schuldfrage eindeutig geklärt wird. Hat der Vordermann beispielsweise versucht, Sie auszubremsen oder besteht der Verdacht, dass er alkoholisiert gefahren ist? Dann kann zumindest eine Teilschuld beim Auffahrunfall zugewiesen werden.

Folgen bei einem Auffahrunfall

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil beim hinterherfahrenden Fahrzeug das Nichteinhalten eines genügenden Abstandes nachgewiesen konnte, muss der Lenker, der schuld am Unfall ist, für den Schaden des Unfallgeschädigten aufkommen. Dies übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, insofern kein Drogen- oder Alkoholdelikt vorliegt. Wird dem Vordermann eine Teilschuld zugesprochen, teilen sich beide Versicherungen in der Regel die Kosten, die für Reparaturen anfallen. 

Weitreichende rechtliche Konsequenzen bei Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

Es kann es auch weiter reichende, rechtliche Konsequenzen geben, wenn Drogen- oder Alkoholkonsum oder sonstige Vorkommnisse bestehen, bei denen Versicherungen nicht zahlen müssen. Vielleicht kommt es auch beim Auffahrunfall im Einzelfall zu rechtlichen Konsequenzen, wenn einer der Unfallbeteiligten sich im Sinne des SVG strafbar gemacht hat.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

In dem Fall, dass Sie als der Verursacher von einem Auffahrunfall gelten, Sie sich aber sicher sind, dass Sie nicht die alleinige Schuld tragen, sollten Sie einen anwaltlichen Beistand zu Rate ziehen. Er kann Ihnen helfen, die Situation noch einmal zu analysieren und Ihre Ansprüche an die Schadensregulierung bzw. die eindeutige Klärung der Schuldfrage durchsetzen. Aber auch wenn Sie als Unfallgeschädigter zwar die Versicherungsdaten des Unfallverursachers bekommen haben, dieser sich aber nicht aktiv an der Schadensregulierung beteiligt und beispielsweise den Schaden nicht seiner Versicherung meldet, sollten Sie auf die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht auf keinen Fall verzichten. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, müssten Sie als Geschädigter noch nicht einmal für die Anwaltskosten aufkommen.

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FAQ: Auffahrunfall

Im ersten Grundsatz haftet immer der Fahrer, der den Unfall verursacht, also „aufgefahren“ ist. Es sei denn, dem Unfallgeschädigten, also dem Vordermann, kann eine Teilschuld am Unfall nachgewiesen werden.
Ein Auffahrunfall ist zu behandeln wieder jeder andere Verkehrsunfall auch. Die Unfallstelle ist zu sichern, bei Personenschäden die Polizei hinzuziehen. Weiterhin besteht eine Meldepflicht gegenüber der Haftpflichtversicherung, damit der Schaden reguliert werden kann.
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der notwendige Abstand nicht eingehalten wurde, kann dies bei Nachweis zu einer Geldstrafe zwischen 10 und 50 Tagessätzen führen. Aber auch das brüske Abstoppen des Vordermanns (Schikanestopp) wird mit einer Busse von 300 CHF oder einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen geahndet.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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