Raserunfall § Grundlagen, Strafen & mehr
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Eine viel zu überhöhte Geschwindigkeit ist nicht nur gefährlich für den Lenker selbst, sondern kann auch andere, unschuldige Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Kommt es zu einem Raserunfall, bei dem im schlimmsten Fall nicht nur Blechschäden entstehen, sondern auch Personen zu Schaden kommen, ist vor allem die Trauer gross. Daher ist ein Raserunfall alles anderes als ein „Kavaliersdelikt“.
- Ein Raserunfall wird durch eine verantwortungslose Geschwindigkeitsübertretung mit bewusster Verletzung von Verkehrsegeln und der Bewusstheit eines erhöhten Unfallrisikos definiert
- Das Unfallfahrzeug darf als „Tatwaffe“ von den Behörden beschlagnahmt werden
Gesetzliche Grundlagen beim Raserunfall
Der Raserunfall ist nicht nur im Verkehrsrecht, sondern ebenso im Strafrecht definiert. Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) lässt sich beispielsweise lesen, dass „sich jedermann im Verkehr so verhalten muss, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.“ Dazu zählen auch das Befolgen von Weisungen, Markierungen und Höchstgeschwindigkeiten. Darüber hinaus ist in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) festgelegt, was unter dem Begriff der „angemessenen Geschwindigkeit“ zu verstehen ist: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann.“
Weiterhin steht in der VRV auch, welche Grundregeln zu den allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeiten gelten. Die Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) betreffen hauptsächlich die Unfallfolgen, wenn nämlich eine Person durch den Raserunfall in Lebensgefahr gebracht, verletzt oder gar getötet wird – einschliesslich der möglichen Strafen. Bestraft wird hier nicht nur die Durchführung der Tat, sondern auch schon der Versuch ist strafbar. Zudem wird beim Raserunfall durch überhöhte Geschwindigkeit in der Regel Vorsatz unterstellt.
Was genau ist ein Raserunfall?
Ein Raserunfall wird dadurch definiert, dass der Unfall von einem Fahrzeuglenker verursacht wurde, der durch eine verantwortungslose Geschwindigkeitsübertretung bewusst Verkehrsregeln verletzte und sich dabei darüber bewusst war, dass er ein hohes Risiko für einen Unfall mit Schwerverletzten oder sogar Toten einging. Raser sind sich also jederzeit über die möglichen Folgen ihrer Tat bewusst. Somit liegt der Straftatbestand bei einem Raserunfall darin, dass ein Lenker mit viel zu überhöhter Geschwindigkeit, die er nicht mehr unter Kontrolle haben kann, andere Verkehrsteilnehmer wissentlich in Gefahr bringt.
Der daraus resultierende Unfall hätte in jedem Fall mit einer Anpassung seiner Fahrweise vermieden werden können, so dass der Raserunfall in jedem Fall unter Vorsatz passiert. Bleibt es bei dem Raserunfall nicht bei einem Sachschaden, sondern werden Menschen verletzt oder gar getötet, wird der Unfallfahrer enorm stark bestraft. Personenschäden ziehen oftmals lange Genesungsprozesse und Hilfe nach sich, wenn die Person nach dem Verkehrsunfall mit Personenschaden beispielsweise nicht mehr eigenständig leben kann.
Das sind die Strafen bei einem Raserunfall
Raser haben in der Schweiz auch schon ohne einen Unfall ein hartes Leben: Wer rast und erwischt wird, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft, je nachdem, wie viel überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden konnte. Zudem hat das Rasen automatisch einen Entzug des Führerausweises von mindestens zwei Jahren zur Folge. Beim Raserunfall, bei dem „nur“ eine einfache Verkehrsregelverletzung vorliegt, kann der Raser mit Busse oder gemeinnütziger Arbeit bestraft werden.
Liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor, kommt zusätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf ihn zu. Kommt es nun wirklich zu einem Raserunfall mit Personenschaden oder Todesfolge, wird der Raser im Fall von eventualvorsätzlicher Tötung (nicht fahrlässig) oder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und so im Sinne des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei oder fünf Jahren bestraft, je nachdem, wie stark das Gericht die Tat einstuft.
Manche Versicherungen verweigern die Zahlung der entstandenen Kosten nach dem Unfall, wenn der Fahrzeuglenker grob fahrlässig gehandelt hat. So kann es durchaus passieren, dass die eigene Versicherung nicht für die Folgen der Raserei eintritt bzw. zwar die Kosten übernimmt, aber danach Regressansprüche an den Raser stellt. Sieht die Staatsanwalt zudem das Auto „als Tatwaffe“, kann dieses sogar entzogen werden.
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Raserunfall unterstützen
Als Geschädigter bei einem Raserunfall sollten Sie auf keinen Fall auf die rechtliche Beratung eines Anwalts für Verkehrsrecht verzichten. Besonders, wenn der Unfallverursacher jede Schuld von sich weisen möchte, sollten Sie mit einem Anwalt auf jeden Fall Ihre Ansprüche durchsetzen. Gemeinsam können Sie eine Strategie erarbeiten, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Aber auch, wenn Ihnen ein Raserunfall als Anklage zur Last gelegt wird, sollten Sie mit einem Anwalt für zu schnelles Fahren über Ihren individuellen Fall sprechen, um die anstehende Strafe ggf. ein wenig zu mildern. Vielleicht ist die Beweislage noch nicht ausreichend, um Ihnen wirklich ein Raserdelikt unterstellen zu können. Mit einem rechtlichen Beistand an Ihrer Seite können Sie ein Konzept für die Verhandlung erarbeiten.
FAQ: Raserunfall
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