Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Raserunfall § Grundlagen, Strafen & mehr

Eine viel zu überhöhte Geschwindigkeit ist nicht nur gefährlich für den Lenker selbst, sondern kann auch andere, unschuldige Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Kommt es zu einem Raserunfall, bei dem im schlimmsten Fall nicht nur Blechschäden entstehen, sondern auch Personen zu Schaden kommen, ist vor allem die Trauer gross. Daher ist ein Raserunfall alles anderes als ein „Kavaliersdelikt“.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen beim Raserunfall

Der Raserunfall ist nicht nur im Verkehrsrecht, sondern ebenso im Strafrecht definiert. Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) lässt sich beispielsweise lesen, dass „sich jedermann im Verkehr so verhalten muss, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.“ Dazu zählen auch das Befolgen von Weisungen, Markierungen und Höchstgeschwindigkeiten. Darüber hinaus ist in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) festgelegt, was unter dem Begriff der „angemessenen Geschwindigkeit“ zu verstehen ist: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann.“

Weiterhin steht in der VRV auch, welche Grundregeln zu den allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeiten gelten. Die Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) betreffen hauptsächlich die Unfallfolgen, wenn nämlich eine Person durch den Raserunfall in Lebensgefahr gebracht, verletzt oder gar getötet wird – einschliesslich der möglichen Strafen. Bestraft wird hier nicht nur die Durchführung der Tat, sondern auch schon der Versuch ist strafbar. Zudem wird beim Raserunfall durch überhöhte Geschwindigkeit in der Regel Vorsatz unterstellt.

Was genau ist ein Raserunfall?

Ein Raserunfall wird dadurch definiert, dass der Unfall von einem Fahrzeuglenker verursacht wurde, der durch eine verantwortungslose Geschwindigkeitsübertretung bewusst Verkehrsregeln verletzte und sich dabei darüber bewusst war, dass er ein hohes Risiko für einen Unfall mit Schwerverletzten oder sogar Toten einging. Raser sind sich also jederzeit über die möglichen Folgen ihrer Tat bewusst. Somit liegt der Straftatbestand bei einem Raserunfall darin, dass ein Lenker mit viel zu überhöhter Geschwindigkeit, die er nicht mehr unter Kontrolle haben kann, andere Verkehrsteilnehmer wissentlich in Gefahr bringt.

Der daraus resultierende Unfall hätte in jedem Fall mit einer Anpassung seiner Fahrweise vermieden werden können, so dass der Raserunfall in jedem Fall unter Vorsatz passiert. Bleibt es bei dem Raserunfall nicht bei einem Sachschaden, sondern werden Menschen verletzt oder gar getötet, wird der Unfallfahrer enorm stark bestraft. Personenschäden ziehen oftmals lange Genesungsprozesse und Hilfe nach sich, wenn die Person nach dem Verkehrsunfall mit Personenschaden beispielsweise nicht mehr eigenständig leben kann. 

Sie benötigen einen Anwalt?
Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis Ihren passenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.

Das sind die Strafen bei einem Raserunfall

Raser haben in der Schweiz auch schon ohne einen Unfall ein hartes Leben: Wer rast und erwischt wird, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft, je nachdem, wie viel überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden konnte. Zudem hat das Rasen automatisch einen Entzug des Führerausweises von mindestens zwei Jahren zur Folge. Beim Raserunfall, bei dem „nur“ eine einfache Verkehrsregelverletzung vorliegt, kann der Raser mit Busse oder gemeinnütziger Arbeit bestraft werden.

Liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor, kommt zusätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf ihn zu. Kommt es nun wirklich zu einem Raserunfall mit Personenschaden oder Todesfolge, wird der Raser im Fall von eventualvorsätzlicher Tötung (nicht fahrlässig) oder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und so im Sinne des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei oder fünf Jahren bestraft, je nachdem, wie stark das Gericht die Tat einstuft.

Weitere mögliche Konsequenzen für den Raser

Manche Versicherungen verweigern die Zahlung der entstandenen Kosten nach dem Unfall, wenn der Fahrzeuglenker grob fahrlässig gehandelt hat. So kann es durchaus passieren, dass die eigene Versicherung nicht für die Folgen der Raserei eintritt bzw. zwar die Kosten übernimmt, aber danach Regressansprüche an den Raser stellt. Sieht die Staatsanwalt zudem das Auto „als Tatwaffe“, kann dieses sogar entzogen werden.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Raserunfall unterstützen

Als Geschädigter bei einem Raserunfall sollten Sie auf keinen Fall auf die rechtliche Beratung eines Anwalts für Verkehrsrecht verzichten. Besonders, wenn der Unfallverursacher jede Schuld von sich weisen möchte, sollten Sie mit einem Anwalt auf jeden Fall Ihre Ansprüche durchsetzen. Gemeinsam können Sie eine Strategie erarbeiten, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Aber auch, wenn Ihnen ein Raserunfall als Anklage zur Last gelegt wird, sollten Sie mit einem Anwalt für zu schnelles Fahren über Ihren individuellen Fall sprechen, um die anstehende Strafe ggf. ein wenig zu mildern. Vielleicht ist die Beweislage noch nicht ausreichend, um Ihnen wirklich ein Raserdelikt unterstellen zu können. Mit einem rechtlichen Beistand an Ihrer Seite können Sie ein Konzept für die Verhandlung erarbeiten.

Fragen zum Thema Raserunfall?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um den Raserunfall und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Raserunfall

Als Raser gilt man, wenn mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten gefahren wird. Das sind Überschreitungen von mindestens 40 km/h bei einem Tempolimit 30 km/h, mindestens 50 km/h bei einem Tempolimit 50 km/h und mindestens 60 km/h bei einem Tempolimit 80 km/h.
Ein illegales Strassenrennen ist ein im öffentlichen Strassenverkehr durchgeführtes Motorrad- oder Autorennen. Das Rasen bei diesen illegale Strassenrennen gefährdet nicht nur die Raser selbst, sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer, weswegen es auch als enorm gefährlich gilt.
Selbst wenn es noch zu keinem Unfall gekommen, können Sie dabei mithelfen, Raser gezielt „auszubremsen“, indem Sie Ihre Beobachtungen der Polizei melden und Anzeige erstatten. Gegen den Straftatbestand „überhöhte Geschwindigkeit“ können Sie nämlich auch als Privatperson Anzeige erstatten.
Picture of Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email
anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden
anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden