Verkehrsunfall mit Personenschaden § Schadensersatz, Schmerzensgeld und Strafen
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- Gesetzliche Grundlagen zu jedem Verkehrsunfall mit Personenschaden sind das Strassenverkehrsgesetz, die Verkehrsregelnverordnung sowie das Obligationenrecht für die Ermittlung vom Schmerzensgeld
- Liegt ein selbstverschuldeter Verkehrsunfall mit Personenschaden vor, bestimmen die Umstände das Strafmass im Sinne des Strafgesetzbuches
Gesetzliche Grundlagen zum Verkehrsunfall mit Personenschaden
In erster Linie regelt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Verbindung mit der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sämtliche Grundlagen, die einen Verkehrsunfall betreffen. Im Strassenverkehrsgesetz steht zudem das Strafmass beschrieben, was bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden als realistisch einzuschätzen ist – beispielsweise die Zeit für einen Entzug des Führerausweises. Zudem finden sich sämtliche gesetzliche Regelungen zum Schmerzensgeld, auch „Genugtuung“ genannt, im Obligationenrecht.
Bei jedem Unfall besteht die Pflicht, den Unfallort abzusichern. Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es zudem die Verpflichtung, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Zudem müssen andere Unfallbeteiligten Verletzen im Rahmen ihrer Möglichkeit helfen und ggf. erste Hilfe leisten, bis der gerufene Notarzt eintrifft – sonst könnte dies als unterlassene Hilfeleistung gelten. Wichtig: Für die Hilfeleistungspflicht kommt es nicht auf die Schwere der Verletzungen an!
Konsequenzen & Strafen bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Personenschaden
Liegt ein selbstverschuldeter Unfall mit Personenschaden vor, sind vom Unfallverursacher zum einen sämtliche Kosten zu übernehmen, die für die Regulierung des Sachschadens notwendig sind (in der Regel kommt hierfür die Haftpflichtversicherung auf). Zum anderen kommt es bei einem Unfall mit Personenschaden oftmals auch zu einer Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weiterhin haben die beim Unfall geschädigten Opfer das Recht, gegen den Unfallverursacher innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag einzureichen. Im Fall einer schweren Körperverletzung wird sogar von Amtes wegen ein Strafantrag gegen den Unfallverursacher gestellt, der jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgezogen werden kann. Wird jemanden der Tatvorwurf „selbstverschuldeter Unfall mit Personenschaden“ gemacht, folgt sowieso eine strafrechtliche Untersuchung.
Je nachdem, ob und in welcher Form dem Unfallverursacher zusätzlich zum verursachten Verkehrsunfall mit Personenschaden noch weitere Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden können, bestimmt sich auch das Mass der Strafe. Wurde der Vortritt genommen? Wurde vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert? Liegt der Straftatbestand der Unfallflucht vor? Je nachdem, welche Schwere der Tat vorliegt, fällt die Strafe aus: Führerausweisentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe.
Möglichkeiten des Schadensersatzes nach Unfall mit Personenschaden?
Werden bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden unschuldige Beteiligte verletzt, haben diese meist nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf ein „angemessenes“ Schmerzensgeld. Der Schadensersatz nach Unfall mit Personenschaden ist immer von der Schwere des Unfalls abhängig, es gibt keine gesetzlich definierten Vorgaben. Auch das Schmerzensgeld richtet sich immer nach der Schwere des Unfalls. Neben dem Gewissen kann die Zahlung des Schmerzensgeldes eine belastende Situation sein, mit der der Unfallverursacher zu leben hat. Der Schadensersatz nach Unfall mit Personenschaden sowie das Schmerzensgeld und die Strafverfolgung werden zudem noch drastischer, wenn der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gegeben ist.
Verkehrsunfall mit Todesfolge
Verstirbt das Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden direkt an der Unfallstelle oder erliegt später seinen schweren Verletzungen, ist dies besonders dramatisch für alle Beteiligten und Angehörigen. Grundlegend für die Entscheidung, welches Strafmass bei dieser Art Verkehrsunfall mit Personenschaden angewendet wird, sind die Tatumstände. Die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld. In der Regel werden Verkehrsunfälle mit Todesfolge als fahrlässige Tötung geahndet. Das Strafrecht orientiert sich hier am Verschulden des Fahrers, daher ist eine Unaufmerksamkeit, die zum Unfall mit Todesfolge führt, hier als grundlegend anzunehmen. Zudem wird es noch einmal schwer für den Unfallverursacher, wenn eine Ablenkung beim Lenken nachgewiesen werden kann – beispielsweise die Nutzung eines Handys am Steuer.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist dann von einer fahrlässigen Körperverletzung zu sprechen, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Strassenverkehr begangen wurde (beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit oder die Missachtung des Vortritts) und dabei Menschen verletzt werden. Eine fahrlässige Körperverletzung ist ein Vergehen und wird daher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Viel komplizierter wird es, wenn der Unfall mit Personenschaden oder gar Todesfolge dadurch verursacht ist, dass Alkohol, Drogen oder überhöhte Geschwindigkeit grundlegende Unfallursachen waren. Einem vernünftigen Lenker könnte man nämlich durchaus zutrauen, dass sie damit rechnen müssen, dass bei solch einem Fehlverhalten andere Menschen verletzt oder gar getötet werden können. Insofern also der Täter das Risiko aus grobem Leichtsinn nicht einkalkuliert oder es gar in Kauf nimmt, sieht das Strafgesetzbuch (StGB) den Tatbestand der Gefährdung des Lebens vor. Wer also in Kauf nimmt, den Tod anderer Menschen herbeizuführen, begeht eventualvorsätzlich ein Tötungsdelikt!
Allein im Jahr 2020 verloren rund 227 Menschen bei Verkehrsunfällen in der Schweiz ihr Leben. Zwar sind in den vergangenen Jahrzehnten die Todesfälle bei Unfällen mit Personenschaden deutlich zurückgegangen, dennoch hat sich beispielsweise das Bundesprogramm Via sicura zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit auf Schweizer Strassen noch weiter zu reduzieren.
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Sie beim Thema Verkehrsunfall mit Personenschaden unterstützen
Besonders, wenn Sie als Unfallgeschädigte Person Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen möchten, sind Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite stets gut beraten. Das rechtliche Vorgehen nach einem Unfall mit Personenschaden ist manchmal nicht so einfach zu durchschauen, Tücken können bestehen. Daher sollten Sie sich, vor allem bei einem Verdacht auf Nichtleistung des Unfallverursachers, auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Doch auch, wenn Ihnen ein selbstverschuldeter Unfall mit Personenschaden vorgeworfen wird, Sie sich aber sicher sind, dass nicht alle Ansprüche des Gegenübers gerechtfertigt sind, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht als Ihren Verteidiger hinzuziehen. Mit einem rechtlichen Beistand an Ihrer Seite können Sie ungerechtfertigte Ansprüche abwenden und Ihr Strafmass mildern.FAQ: Verkehrsunfall mit Personenschaden
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