Fahren unter Drogeneinfluss § Rechtslage, Strafen & mehr
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Wer Betäubungsmittel oder bestimmte Medikamente zu sich nimmt und dann ins Auto steigt, muss sich dem Fahren unter Drogeneinfluss verantworten. Hier besteht vom Gesetzgeber im Gegensatz zum Alkohol null Toleranz. Besonders, wenn Betäubungsmittel oder Medikamente in Verbindung mit Alkohol eingenommen werden, leidet die Fahrtüchtigkeit gänzlich. Daher ist Fahren unter Drogeneinfluss alles andere ein Kavaliersdelikt, da die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu stark ist.
- In der Schweiz gilt die Nulltoleranz bei Fahren unter Drogeneinfluss, was bedeutet, dass keine Substanz vor dem Fahren konsumiert werden darf
- Auch bestimmte Medikamente können negativen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit des Lenkers haben
- Für das Fahren unter Drogeneinfluss drohen als Strafe nicht nur Bussen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen, sondern auch der Führerausweisentzug
- Bei Unfällen kann die Versicherung ihre Zahlung verweigern
Rechtslage zum Fahren unter Drogeneinfluss
Mit dem Konsumieren von berauschenden illegalen Substanz (umgangssprachlich auch Drogen genannt) verliert man die Fahrfähigkeit, die gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) jedoch als zwangsläufige Voraussetzung gegeben sein muss, bevor man sich ans Steuer eines Fahrzeuges setzt.
Somit ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Zudem wird im Betäubungsmittelgesetz BetmG definiert, welche Substanzen vor dem Gesetz als illegal eingestuft werden und somit verboten sind.
Von dieser Einstufung jedoch unabhängig, gilt jede Form der negativen Beeinflussung der Fahrtauglichkeit durch Medikamente oder illegale Substanzen als Verboten.
Verbotene Betäubungsmittel und Medikamente beim Fahren
Besonders häufig kommen bei Drogentest die Substanzen Tetrahydrocannabinol (Cannabis), freies Morphin (Heroin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und bestimmte, sogenannte „Designerdrogen“, wie zum Beispiel Ecstasy, vor. All diese Drogen gelten in der Schweiz als grundsätzlich unvereinbar mit dem Strassenverkehr, was ihren Konsum jedoch nicht nur auf der Strasse, sondern generell strafbar macht.
Drogen am Steuer sind alles andere als harmlos: Laut der Schweizer Unfallstatistik werden jedes Jahr rund 135 Menschen bei Unfällen getötet oder schwer verletzt, bei denen Drogen eine Rolle spielten. Die wahre Zahl könnte deutlich höher liegen, beispielsweise dadurch, dass der Medikamenten- oder Drogenkonsum nicht bei jedem Unfall erfasst wird.
Aber nicht nur Drogen, sondern auch Heilmittel können Einfluss auf die Fahrfähigkeit haben, dies wird nur bei Medikamenten manchmal ein wenig unterschätzt. Damit ein Medikament vernünftig wirken kann, „arbeitet“ oft auch der Körper mit, den Arzneistoff aufzunehmen. Hier können Nebenwirkungen die Folge sein – manchmal sind diese so gravierend, dass ein Fahren nicht mehr möglich ist (beispielsweise bei Sehstörungen oder Schwindel).
Hingegen zu Drogen, bei denen man wissen muss, wo man sie kauft, gibt es jede Menge Tabletten, Kapseln, Tropfen oder Zäpfchen erhältlich, die einen negativen Einfluss auf die Fahrfähigkeit haben könnten. Einige davon lassen sich ohne ärztliches Rezept in der Apotheke oder Drogerie kaufen. Rund 3500 verschiedene Medikamente, die in der Schweiz erhältlich sind, können sich negativ auf die Fahrfähigkeit auswirken. Wird ein unter deren Einfluss ein Unfall verschuldet, kommt es in der Regel dazu, dass die Schuldfrage aufgrund der Fahruntauglichkeit zu Lasten des beeinträchtigten Fahrers festgelegt.
Strafen bei Fahren unter Drogeneinfluss
Da Drogen am Steuer und das Fahren unter Drogeneinfluss als Gefahr für sich und andere eingestuft werden, gibt es hier happige Strafen, die sehr schnell durchgesetzt werden können. Das Strassenverkehrsgesetz definiert die Grundlage bei Fahren unter Drogeneinfluss sehr präzise: „Wer aus anderen Gründen fahrunfähig ist und ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
So ist die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren eine mögliche Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss. Ebenfalls wird eine saftige Busse auferlegt. Wird eine Sucht beim Lenker festgestellt, darf der Führerausweis sogar auf unbestimmte Zeit entzogen werden und wird nur wieder erteilt, wenn eine Abstinenz nachgewiesen werden kann. Aber der Entzug des Führerausweises kann schon viel früher passieren:
- Mindestens drei Monate Führerausweisentzug für Personen, die das erste Mal positiv getestet werden
- Mindestens zwölf Monate Führerausweisentzug für Personen, die in den fünf Jahren nach einem ersten Führerscheinentzug erneut positiv getestet werden
- Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug für Personen, die innerhalb von 10 Jahren drei Mal positiv getestet werden
- Definitiver Führerausweisentzug für Personen, die nach einem zweijährigen Führerscheinentzug erneut positiv getestet werden
Somit wird das Fahren unter Drogeneinfluss oder bei der Einnahme von Medikamenten sehr hart bestraft. Besonders weil viele Unfälle beim Fahren unter Drogeneinfluss passieren, ist es der Polizei natürlich immer sehr wichtig, Drogensünder am Steuer zu entlarven. Wenn Zweifel an der eigenen Fahrtüchtigkeit bestehen, sollte daher immer auf das Fahren verzichtet werden – so werden auch die hohen Strafen umgangen.
Feststellung eines Drogenkonsums bei einer Polizeikontrolle
In vielen Kantonen wird beim Verdacht auf ein Fahren unter Drogeneinfluss ein Speichel-Schnelltest eingesetzt. Dieser Test erlaubt es, einen bestehenden Anfangsverdacht direkt vor Ort zu erhärten. Daraufhin kann dann die entscheidende Blutprobe angeordnet werden, die genauere Auskünfte über die genommen Substanzen gibt. Zudem gilt das geschulte Auge des Polizisten als Hilfe, wenn sichtbare Auffälligkeiten oder weitere körperliche Signale als verräterisch eingestuft werden. Im Gegensatz zum Fahren unter Alkoholeinfluss können Medikamente jedoch nicht einfach durch einen Promilletest festgestellt werden.
Schuldfrage bei einem Unfall
Es gilt immer zu unterstellen, dass bereits mit dem Fahren unter Drogeneinfluss dem Lenker bewusst gewesen sein muss, dass er sich strafbar macht. Ein Fahren unter Drogeneinfluss ist ein schwerwiegender Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz. Im Fall eines Unfalls muss der Unfallfahrer seine Schuldunfähigkeit während der Drogenfahrt beweisen. Dies könnte jedoch allerdings sehr schwer werden, da er definitiv eine Teilschuld bekommt, auch wenn er bei einem Zusammenstoss mit einem anderen Fahrzeug nicht der Verursacher war.
Auch Versicherungen zahlen meist nicht bei Unfällen
Verursacht ein Lenker beim Fahren unter Drogeneinfluss einen Unfall, verweigert die Versicherung meist die Regulierung von Schäden und Kosten. Dies gilt sowohl für Schäden beim Lenker als auch bei beteiligten Dritten. Weiterhin muss der Lenker meist bis zu 70 % des Betrages, den die Versicherung an geschädigte Dritte zu zahlen hat, aus eigener Tasche begleichen. Da solch ein Unfallschaden schnell Kosten von mehreren Zehntausend Franken verursachen kann oder sogar in die Millionen geht, kann es bei Fahren unter Drogeneinfluss schnell mehr als unangenehm für den Lenker werden. Auch kann es sein, dass die Rechtschutzversicherung nicht für die Kosten aufkommt, wenn ein Anwalt benötigt wird.
So kann ein Anwalt beim Thema Fahren unter Drogeneinfluss unterstützen
Besonders, wenn Sie oder Ihr Eigentum durch einen Unfall geschädigt worden sind, bei dem einem Lenker Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen wird oder Betäubungsmittel oder Medikamente im Spiel waren, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Gerade, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung aufgrund der Drogenfahrt verweigert, ist rechtliche Hilfe ratsam.
Aber auch, wenn Ihnen das Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen wird, ist eine Absprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht sehr sinnvoll. Auch wenn die Schuldfrage sich nicht aus der Welt schaffen lässt, können Sie zumindest gemeinsam mit dem Anwalt eine Lösung ersuchen, die sich ein wenig strafmildernd auswirkt. Verweigert Ihre Versicherung zudem die Zahlung, können Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite gut verhandeln – das gilt auch für einen eventuellen Führerausweisentzug.
FAQ: Fahren unter Drogeneinfluss
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