Strafbefehl im Verkehrsrecht § Zustandekommen, Kosten & Einsprache
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- Ein Schuldeingeständnis oder eine schwerwiegende Beweislage sind die Voraussetzungen für ein Strafbefehlsverfahren
- Die Höhe der Strafe des Strafbefehls ist neben der Schwere der Handlung auch von der Verwerflichkeit des Handelns oder den Beweggründen des Täters abhängig
- Tagessätze, die zur Bestrafung dienen, können zwischen 30 und 3.000 Franken betragen
- Gegen einen Strafbefehl im Verkehrsrecht kann Einsprache eingelegt werden
Der Strafbefehl: Das sind die rechtlichen Grundlagen
Die rechtliche Grundlage des Strafbefehls bildet die schweizerische Strafprozessordnung, die es ermöglicht hat, dass seit 2011 rund 90 Prozent aller Strafverfahren im Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden können. Meist wieder Strafbefehl von der zuständigen Staatsanwaltschaft erlassen und hat die Wirkung einer Verurteilung – eben halt nur schriftlich statt mündlich.
Das wiederum bedeutet, dass Freiheitsstrafen von bis einem halben Jahr nicht nur von einem Richter, sondern eben auch von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden können.
Zwar hat dieses Verfahren den Sinn, rasch und ohne Verursachung hoher Kosten viele Delikte und Verstösse gegen die Strassenverkehrsvorschriften bestrafen zu können, was aber nicht immer fair gegenüber der beschuldigten Person erscheint.
Der Erlass eines Strafbefehls: Voraussetzungen
Damit ein Strafbefehlsverfahren durchgeführt werden kann, muss die beschuldigte Person den, ihr gemachten Vorwurf, eingestanden haben – oder der Sachverhalt muss anderweitig ausreichend geklärt sein, beispielsweise durch Beweise (die regelt Art. 352 Abs. 1 Strafprozessordnung). Das wiederum bedeutet, dass ein offizielles Geständnis des Angeklagten nicht zwangsläufig notwendig wird. Zudem ist der Erlass eines Strafbefehls nur unter der Voraussetzung zulässig, wenn eine der folgenden Strafen verhängt werden:
- Busse
- Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen
- Arbeit von maximal 720 Stunden
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten
Bemessung der letztendlichen Strafe des Strafbefehls
Generell wird die Strafe (so auch hier) nach dem Verschulden des Täters bemessen. Auch das Leben sowie die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person spielen dabei eine Rolle. Das Verschulden wird nach drei Kriterien bemessen:
- Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts
- Verwerflichkeit des Handelns
- den Beweggründen und Zielen des Täters
Ausserdem wird bei Festlegung des Strafrahmens beachtet, ob der Beschuldigte nach den Umständen hätte die Straftat vermeiden können (Art. 47 StGB). Darüber hinaus bestehen eventuell Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe (Art. 48 ff. StGB), die durchaus öfters in eine Strafbemessung mit einfliessen.
Geldstrafe: So werden die Tagessätze bei einem Strafbefehl errechnet
Bei Strafen ist oftmals die Verurteilung zu Tagessätzen zu hören – in Art. 34 des StGB (Strafgesetzbuch) ist die Höhe dieser festgelegt. Ein Mindestmass sind 3 Tagessätze, ein Maximum 180 Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt zudem mindestens 30 Franken und kann nur unter bestimmten Ausnahmen aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse des Täters bis auf 10 Franken gesenkt werden.
Auf der anderen Seite gibt es zudem eine maximale Höhe, die ein Tagessatz betragen darf, dieser Wert liegt bei 3.000 Franken. Laut Art. 36 StGB entspricht ein Tagessatz im Gegenzug einem Tag Freiheitsstrafe – so lassen sich die verhängten Strafen auch mit dem Zeitfaktor in ein zu berechnendes Mass bzw. monetären Gegenwert umrechnen.
Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – geht das so einfach?
Sofern Sie mit der im Strafbefehl angedrohten Strafe einverstanden sind und die Beschuldigung somit anerkennen, werden Sie höchstwahrscheinlich auch zur Erfüllung des Strafbefehls stehen. Sind Sie jedoch mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, muss von Ihnen zwingend innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt des Strafbefehls schriftlich Einsprache bei der Staatsanwaltschaft erhoben werden. Die Einsprache gilt auch noch als „rechtzeitig“ eingereicht, wenn Sie diese am letzten Tag der Frist bei der Staatsanwaltschaft abgeben oder der Schweizer Post übergeben. Zudem haben Sie als beschuldigter Verdächtiger erst einmal generell das Recht, eine Akteneinsicht zu beantragen. Es kostet zwar eine geringe Gebühr, bei der Staatsanwaltschaft lässt sich jedoch eine Kopie der Akte bestellen. Ein Rückzug der Einsprache ist zu jeder Zeit – die letzte Möglichkeit hierfür ist dann die Gerichtsverhandlung.
Wie geht es nach einer Einsprache weiter?
Wurde Einsprache eingelegt, kommt es, soweit dies als erforderlich angesehen wird, zu weiteren Untersuchungen. Dabei wird selbstverständlich auch die beschuldigte Person angehört (wenn dies nicht schon der Fall gewesen sein sollte). Je nachdem, wie die Beweislage ausfällt, wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft zur Anklage dem Gericht übergeben. Auch ein Erlass eines erneuten Strafbefehls kann möglich sein, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund neuer Beweise entscheiden sollte, dass ein anderes Strafmass oder weitere Sanktionen gegen den Beschuldigten angebracht wären. Aber auch gegen einen abgeänderten und somit erneut ausgestellten Strafbefehl kann wieder Einsprache eingelegt werden.Ist das Gericht der Meinung, dass bei einer Anklage die Verurteilung gerechtfertigt ist, muss der Beschuldigte mit Verfahrenskosten von 1.000 Franken oder sogar noch mehr rechnen. Wird der Verdächtige jedoch freigesprochen, ist dieser von allen Kosten befreit und kann in diesem Fall sogar einen Kostenersatz für eine allfällige anwaltliche Vertretung anfordern.
Beispiele für Strafbefehle im Strassenverkehr
Es muss nicht immer gleich eine schlimme Tat sein, die zum Zustandekommen eines Strafbefehls beiträgt. Im Strassenverkehr reichen oftmals schon kleine oder mittlere Vergehen, wie beispielsweise:
- Ein Motorradfahrer wird innerhalb von drei Wochen zweimal mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Er erhält einen Strafbefehl, bekundet dagegen eine Einsprache und muss sich deswegen vor Gericht verantworten.
- Durch eine Unaufmerksamkeit abgelenkt, verursacht eine junge Frau einen Unfall, in dem sie mit ihrem Auto erst gegen die Bordsteinkante und dann gehen einen Pfeiler stösst. Aus Angst vor Konsequenzen verlässt sich sie den Unfallort, wird aber beobachtet. Sie erhält einen Strafbefehl, da sie nicht nur ihr Auto, sondern auch fremdes Eigentum beschädigt hat und zudem den Unfall mit „Fahrerflucht“ vertuschen wollte.
- Ein Student überfährt mit seinem Auto mehrfach rote Ampeln und wird dabei von dem hinter ihm fahrenden Lenker offiziell angezeigt. Ihm geht ein Strafbefehl zu.
Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?
Der sogenannte „Urteilsvorschlag“ im Strafbefehl kann zwar mit einer einfachen Einsprache abgelehnt werden, oftmals erscheint dies jedoch aufgrund der Recht Komplexität für den Bestraften als zu kompliziert. Zudem können auch die Kosten als erschreckend angesehen werden. Gerade dann bietet sich eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht an, der mit seinem Expertenwissen nahezu perfekt unterstützen kann. Dabei geht es nicht nur um die Hilfe bei der Einsprache, sondern die vollständige Begleitung bis hin zur möglichen Gerichtsverhandlung. Besonders, wenn Sie einen Strafbefehl nicht als gerechtfertigt ansehen, bietet sich eine rechtliche Begleitung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht sehr gut an – mit seiner Hilfe können Sie es durchaus schaffen, die Rechtsungültigkeit des Ihnen zugetragenen Strafbefehls und somit Ihre Unschuld zu beweisen.FAQ: Strafbefehl
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