Lernfahrten § Voraussetzungen für Begleitpersonen & mehr
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Sobald man einen Lernfahrausweis erhalten hat, kann es endlich losgehen mit den ersten Fahrversuchen. Diese dürfen jedoch nicht ohne einen ausgebildeten Fahrlehrer oder eine private Begleitperson stattfinden. Möchte man eine Lernfahrt mit einer Begleitperson absolvieren, sollte man sich vorher auf jeden Fall vergewissern, dass die Begleitperson auch alle gebotenen Anforderungen erfüllt. Welche Voraussetzungen für eine Begleitperson gelten und was bei einer Lernfahrt sonst noch zu beachten ist? Das erfahren Sie im vorliegenden Artikel.
- Als Begleitperson müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie haben.
- Während der Probezeit oder eines Fahrverbots dürfen Sie nicht als Begleitperson an einer Lernfahrt teilnehmen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für Begleitpersonen
Welche Voraussetzungen Sie als Begleitperson mitbringen müssen, ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG) verankert. Grundsätzlich sind Sie als Begleitperson dafür verantwortlich, die Lernfahrt sicher zu gestalten. Die Begleitperson hat darauf zu achten, dass sich der Fahrschüler an die Verkehrsregeln hält und die Lernfahrt entsprechend seines aktuellen Lernstands durchgeführt wird. Eine Vernachlässigung der Pflichten als Begleitperson kann mit einer Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden, zusätzlich kann es zu einer Verwarnung oder einem Führerausweisentzug kommen.
Als Begleitperson sollten Sie unbedingt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 23 Jahre alt
- Sie verfügen seit mindestens 3 Jahren über den Führerausweis der entsprechenden Führerausweiskategorie
- Sie befinden sich nicht in der Probezeit
Zudem tragen Sie als Begleitperson Sorge dafür, dass:
- die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird
- der Fahrschüler die Verkehrsregeln nicht verletzt
- Sie während der Lernfahrt die Handbremse problemlos erreichen und betätigen können
- Sie jederzeit imstande sind, das Fahren zu übernehmen
- nur Fahrten und Manöver unternommen werden, die für den Fahrschüler zum jeweiligen Zeitpunkt auch geeignet sind und diesen nicht überfordern (nähere Details dazu im nächsten Abschnitt)
Nein, wenn Ihnen der Führerausweis entzogen wurde, dürfen Sie auch nicht als Begleitperson bei einer Lernfahrt teilnehmen.
Vorsicht bei elektrischen Handbremsen
Wenn Ihr Fahrzeug über eine elektrische Handbremse verfügt, sollten Sie vor der Lernfahrt prüfen, ob sich diese für die Fahrt eignet. Überprüfen Sie nicht nur, ob die Begleitperson die Handbremse ungehindert erreichen kann, sondern auch die Funktionsweise während der Fahrt: Können Sie die Handbremse über den Taster dosieren und unterbrechen? Stellen Sie zudem sicher, dass die Handbremse auch bei einer Betätigung des Gaspedals einwandfrei funktioniert und es nicht zu Beeinträchtigungen der Bremswirkung kommt.
Verwendung des vorschriftsgemässen Fahrzeugs
Nicht nur die Begleitperson hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zu beachten ist auch, dass das Fahrzeug vor einer Lernfahrt entsprechend vorbereitet werden sollte. Es sollte zudem sichergestellt sein, dass ein vorschriftsgemässes Fahrzeug verwendet wird. Aller Anfang ist schwer. Seien Sie also geduldig und fangen Sie langsam an. Fahren Sie nur dort, wo Sie ein gutes Gefühl haben und üben Sie vor allem zu Beginn auf Parkplätzen. Begeben Sie sich erst in das Verkehrsgeschehen, sobald Sie sich sicher fühlen und genug geübt haben. Als Begleitperson tragen Sie Verantwortung und sollten daher gut einschätzen können, auf welchem Level sich Ihr Fahrschüler gerade befindet. Dementsprechend sind dann die Lernfahrstunden zu gestalten.
Folgendes ist zu beachten:
- Das Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für Betriebssicherheit
- Für die Lernfahrt muss eine blaue Tafel mit einem weissen „L“ gut sichtbar auf der Rückseite des Fahrzeuges platziert werden
- Das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen ist erst erlaubt, wenn der Fahrschüler die Prüfungsreife erlangt hat (bestätigter Termin für die praktische Prüfung liegt bereits vor)
- Auf verkehrsreichen Strassen ist erst zu fahren, sobald der Fahrschüler genügend ausgebildet ist
- Anfahren in Steigungen, Wenden und Rückwärtsfahren auf verkehrsreichen Strassen ist ebenfalls erst mit genügender Ausbildung erlaubt
- Kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (gilt sowohl für den Fahrschüler als auch die Begleitperson)
FAQ: Lernfahrten
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